ARBEITSRECHT
Individuelles Arbeitsrecht:
Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen
Arbeitnehmern, Kündigungsschutzprozesse, Abmahnungen, Mutterschutz,
Schwerbehindertenrecht, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beratung bei Betriebsstillegungen und Teilstillegungen, Betriebsübernahmen und
Rationalisierungsmaßnahmen.
Kollektives Arbeitsrecht:
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Streik- und
Arbeitskampfrecht, innerbetriebliche Vereinbarungen,
Sozialplanregelungen, Verfahren vor der Einigungsstelle.
Betriebsrentenrecht:
Überprüfung und Durchsetzung von betrieblich vereinbarten
Rentenansprüchen.
Das Gebiet Arbeitsrecht wird von den Rechtsanwälten
Burmann und Effert bearbeitet. Beide Kollegen sind
Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sie stehen Ihnen auch für
Vortragstätigkeiten und Mitarbeiterschulungen zur Verfügung.