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ARBEITSRECHT

Individuelles Arbeitsrecht: Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitnehmern, Kündigungsschutzprozesse, Abmahnungen, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beratung bei Betriebsstillegungen und Teilstillegungen, Betriebsübernahmen und Rationalisierungsmaßnahmen.

Kollektives Arbeitsrecht: Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Streik- und Arbeitskampfrecht, innerbetriebliche Vereinbarungen, Sozialplanregelungen, Verfahren vor der Einigungsstelle.

Betriebsrentenrecht: Überprüfung und Durchsetzung von betrieblich vereinbarten Rentenansprüchen.

Das Gebiet Arbeitsrecht wird von den Rechtsanwälten Burmann und Effert bearbeitet. Beide Kollegen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sie stehen Ihnen auch für Vortragstätigkeiten und Mitarbeiterschulungen zur Verfügung.

 

 
 
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