V O H M A N N  &  K O L L E G E N

RE C H T S A N W Ä L T E      P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T

 

 

Anwälte

Rechtsgebiete

Artikel

Downloads

Anfahrt

Kontakt

Impressum

Anfang

Qualität

Verweise

 

 

 

ERBRECHT

Präventive Vermögensvorsorge: Entwurf und Errichtung von letztwilligen Verfügungen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Vermögensgestaltung zu Lebzeiten im Hinblick auf erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen, Unternehmertestamente und Betriebsübergang, gesellschaftsrechtliche Gestaltung erbrechtlicher Fragestellungen, Vermögensübertragung außerhalb des Erbganges.

Nach dem Erbfall: Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Anfechtung und Durchsetzung von Testamenten und Erbverträgen, steuerliche Folgen der Erbschaft, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Testamentsvollstreckung, Erbscheinsverfahren.

Das Erbrecht bearbeiten Rechtsanwältin Vohmann als Fachanwältin für Erbrecht sowie die Rechtsanwälte Renzelmann und Keller. Gerade im Erbrecht ergeben sich häufig Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, die eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich machen. Für steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen des Erbrechts steht Ihnen deshalb zusätzlich Rechtsanwalt Andreas Rüger zur Verfügung. Für die erbrechtliche Beratung in Fällen mit Auslandsbezug unterhalten wir Beziehungen zu bewährten Kanzleien in den wichtigsten europäischen Ländern.

Eigene Artikel im Rechtsgebiet Erbrecht:

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

 

 
 
 
Urheberrecht © 2005-2011 Vohmann & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft