ERBRECHT
Präventive
Vermögensvorsorge: Entwurf und Errichtung von letztwilligen
Verfügungen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung, Vermögensgestaltung zu Lebzeiten im Hinblick
auf erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen, Unternehmertestamente
und Betriebsübergang, gesellschaftsrechtliche Gestaltung
erbrechtlicher Fragestellungen, Vermögensübertragung außerhalb des
Erbganges.
Nach dem Erbfall:
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Anfechtung und
Durchsetzung von
Testamenten und Erbverträgen, steuerliche Folgen der Erbschaft,
Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
Testamentsvollstreckung, Erbscheinsverfahren.
Das Erbrecht bearbeiten
Rechtsanwältin Vohmann als Fachanwältin für Erbrecht sowie die Rechtsanwälte Renzelmann
und Keller. Gerade im Erbrecht ergeben sich häufig Überschneidungen
mit anderen Rechtsgebieten, die eine ganzheitliche Betrachtung
erforderlich machen. Für
steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen des Erbrechts steht
Ihnen deshalb zusätzlich Rechtsanwalt Andreas Rüger zur Verfügung.
Für die erbrechtliche Beratung in Fällen mit Auslandsbezug
unterhalten wir Beziehungen zu bewährten Kanzleien in den
wichtigsten europäischen Ländern.
Eigene Artikel im
Rechtsgebiet Erbrecht:
Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung und Patientenverfügung