BAURECHT
UND
GRUNDSTÜCKSRECHT
Grundstücksrecht:
Öffentliches und privates Grundstücksrecht, Nachbarrecht, Recht der
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung; Beratung und Begleitung vom
Ankauf des Grundstückes bis zur Projektierung, Vermietung,
Fertigstellung und Verkauf, Bildung und Teilung von
Grundstücksgemeinschaften.
Privates Baurecht:
Vertragsgestaltung nach BGB und VOB, Bauhandwerkerrecht,
Nachtragsverfahren, Architektenrecht, Abwehr und Durchsetzung von
Gewährleistungsansprüchen, Beitreibung von Werklohnansprüchen.
Öffentliches Baurecht:
Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baugenehmigungsverfahren, Abwehr von
Ordnungsverfügungen und Auflagen, Denkmalschutzrecht sowie Recht der
Erschließungs- und Ausbaubeiträge.
Das private Bau- und
Grundstücksrecht wird von Rechtsanwalt Burmann und Rechtsanwalt Hannert
bearbeitet, das öffentliche Baurecht von Rechtsanwalt Burmann.
RA Burmann ist Fachanwalt für
Verwaltungsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für
Verwaltungsrecht im DAV. RA Hannert ist Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht
im Deutschen Anwaltverein.
Das Grundstücksrecht in seinen erbrechtlichen Bezügen
wird zusätzlich von Rechtsanwalt Renzelmann bearbeitet.