MEDIZINRECHT
Arztrecht:
Durchsetzung und Abwehr der zivilrechtlichen Haftung für
ärztliche Kunstfehler, Vertretung gegenüber der Ärztekammer und
den kassenärztlichen Vereinigungen, privatärztliches
Gebührenrecht, Strafverteidigung gegen den Vorwurf des
ärztlichen Berufsversehens und des Abrechnungsbetruges,
Zulassungsrecht, Statusverfahren, Gestaltung von Praxisverträgen
bei Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften,
Laborgemeinschaften, Apparategemeinschaften, medizinischen
Partnergesellschaften, Medizinischen Versorgungszentren, Ärzte-GmbHs, Teilgemeinschaftspraxen, überörtlichen
Gemeinschaftspraxen, Zweigpraxen usw., Pharmarecht und Apothekenrecht,
integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren,
ambulantes Operieren, Haftungsbeschränkung von Ärzten durch vorausschauende private
und berufliche Vertragsgestaltung, Praxisveräußerung.
Kassenarztrecht und
Privatliquidation: Vertretung der wirtschaftlichen
Interessen von Ärzten im kassenärztlichen und privatärztlichen
Bereich, Praxisbesonderheiten, Verfahren zur rechnerischen
Richtigstellung, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Praxisnachfolge,
Zulassungsfragen, Beitreibung von Privatliquidationen,
Sonderprobleme der GOÄ, Abwehr von Kürzungen durch die PKV,
Besonderheiten im zahnärztlichen Bereich.
Krankenhausrecht:
Chefarztrecht,
Forderungsbeitreibung, Pflegesatzrecht, integrierte Versorgung, Vertragsgestaltung mit
Krankenkassen, Pharmaunternehmen,
Geräteherstellern, Beleg- und Konsiliarärzten.
Sozialversicherungsrecht: Durchsetzung von auf die Kassen
bzw. PKV übergegangenen Ansprüchen, Pflegeversicherung, OEG-Verfahren.
Das gesamte Medizinrecht mit dem Schwerpunkt
auf Arztrecht wird von Rechtsanwalt Renzelmann bearbeitet, der Fachanwalt für Medizinrecht,
Hochschuldozent für Medizinrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Das Krankenhausrecht
und Sozialversicherungsrecht wird zusätzlich von Rechtsanwalt Effert
bearbeitet.
Beide Anwälte stehen Ihnen auch gern für
medizinrechtliche Vortragstätigkeit zur Verfügung.
Veröffentlichungen RA Renzelmann:
Was tun, wenn der Staatsanwalt kommt?
Anleitung zum richtigen Verhalten in einer schwierigen Situation
mit Handzettel "Verhalten bei Durchsuchungen" für Mitarbeiter
des Arztes, in: pathologie.de, Verbandszeitschrift des
Berufsverbands Deutscher Pathologen, Heft 2/2003.
Burhoff; Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren,
3.Auflage; Burhoff; Handbuch für die strafrechtliche
Hauptverhandlung, 4. Auflage; Rezensionen, Strafverteidiger -
Forum 2003, S. 326
Merkblatt "Verhalten bei Verkehrsunfällen", veröffentlicht auf
der Homepage der Unfallanwälte Bergisches Land; zum Ausdrucken
und ins Handschuhfach legen.
Artikel "Alkohol im Straßenverkehr", veröffentlicht auf der
Homepage der Unfallanwälte Bergisches Land.
Haftung und Qualitätsmanagement — Haftpflichtfälle in der
Pathologie. Pathologie.de, Verbandszeitschrift des
Bundesverbands Deutscher Pathologen 3/06, S.4
Medizinische Versorgungszentren für Pathologen nicht attraktiv?
Pathologie.de, Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher
Pathologen 4/06, S.3
Rechtsprechungsreport Pathologie — Urteile und Kommentare.
Pathologie.de, Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher
Pathologen 3/07, S.12
Unterlassen einer histologischen Abklärung. OLG Thüringen: „Grob
fehlerhaft“. Pathologie.de, Verbandszeitschrift des
Bundesverbands Deutscher Pathologen 2/08, S.14
Abstammungsgutachten bei Erbauseinandersetzungen—Pflicht zur
Herausgabe von Patientenmaterial ? Pathologie.de,
Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher Pathologen
4/08, S.16
Schwerpunkt: Recht. Low-Level-Kooperationen unter Pathologen.
Pathologie.de, Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher
Pathologen 1/09, S.8
Ratgeber Abrechnung / Recht, gemeinsam mit Prof. Dr. M. Heine,
Pathologie.de, Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher
Pathologen 1/10, S.14
Pathologie - Wann greift die Umsatzsteuer? "Heilbehandlung" ist
neues Kriterium, Patho., Verbandszeitschrift des Bundesverbands
Deutscher Pathologen 3/10, S. 8
Vorträge RA Renzelmann:
Formen
medizinischer Berufsausübung (1998)
Der Familienpool - Schutz vor Vollstreckung und Erbschleicherei
(1999)
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (2000)
Rechtliche Rahmenbedingungen für Assistenz– und Oberärzte bei
Niederlassung oder Beginn chefärztlicher Tätigkeit (2001)
Erben und Vererben - eine Einführung (2002)
Strafbarkeitsrisiken ärztlicher Tätigkeit (2003)
Rechtsprobleme bei Verkauf und Übertragung ärztlicher Praxen
(2004)
Das Recht der privatärztlichen Liquidation (2004)
Arzthaftungsrechtliche Synergieeffekte des Qualitätsmanagements
(2005)
Berufsaussichten für Juristen (2005)
Strafrecht der Medizinalberufe (2005)
Medizinische Versorgungszentren im Lichte des
Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (2006)
Vorlesung: Das gesamte Medizinrecht (Hauptstudium Dipl.-Kfm.
Schwerpunkt Health Care), 16 Stunden (2006)
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz — Der Kooperations-Katalysator
(Pathologie und Medizinische Versorgungszentren) (2007)
Das MVZ - Eine Idee und keine Regeln (2007)
Integrierte Versorgung (2007)
Vorlesung: Medizinrecht und Medizinpolitik (Studium MBA
Schwerpunkt Health Care), 32 Stunden (2008)
Doc Morris - Revolution oder Verhängnis ? (2008)
Low-Level-Kooperationen für zuweisungsgebundene Fächer (2009)
Molekulapathologie und molekulare Diagnostik im Spannungsfeld
zwischen Apparategemeinschaft, Leistungserbringergemeinschaft
und Berufsausübungsgemeinschaft (2010)
Verträge zwischen Krankenhäusern und Konsiliarärzten (2011,
Arbeitstitel)
Eigene Artikel im Rechtsgebiet Medizinrecht:
Abstammungsgutachten bei Erbauseinandersetzungen - Pflicht
zur Herausgabe von Patientenmaterial?
Archivierung und
Aufbewahrung medizinischer Unterlagen und von Patientenmaterial
Haftung und Qualitätsmanagement — Haftpflichtfälle in der
Pathologie
Medizinische
Versorgungszentren im Lichte des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes
Pathologie und Umsatzsteuer
So wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Low-Level-Kooperationen
unter Pathologen
Wer bestimmt die Auswahl des Konsiliararztes? Eine
Argumentationshilfe für Pathologen gegenüber Krankenhäusern
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Vorlesung Medizinrecht Teil 1:
Einführung, Grundlagen, Berufsrecht der Heilberufe
Vorlesung
Medizinrecht Teil 2: Formen ärztlicher Berufsausübung
Vorlesung
Medizinrecht Teil 3: Medizinstrafrecht
Vorlesung
Medizinrecht Teil 4: Arzthaftung zivilrechtlich
Vorlesung
Medizinrecht Teil 5: Sonstige Gebiete
Stand des Vorlesungsskripts: Sommer 2007. Seit 2008
erfolgt die Information der Studenten nicht mehr über ein gesondertes Skript,
sondern über die in der Vorlesung benutzten Folien. Die Vorlesung ist
mittlerweile von 16 auf 32 Zeitstunden ausgebaut worden und umfasst neben dem
materiellen und prozessualen Medizinrecht auch medizinpolitische und medizinethische Themen.