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MEDIZINRECHT

Arztrecht: Durchsetzung und Abwehr der zivilrechtlichen Haftung für ärztliche Kunstfehler, Vertretung gegenüber der Ärztekammer und den kassenärztlichen Vereinigungen, privatärztliches Gebührenrecht, Strafverteidigung gegen den Vorwurf des ärztlichen Berufsversehens und des Abrechnungsbetruges, Zulassungsrecht, Statusverfahren, Gestaltung von Praxisverträgen bei Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Laborgemeinschaften, Apparategemeinschaften, medizinischen Partnergesellschaften, Medizinischen Versorgungszentren, Ärzte-GmbHs, Teilgemeinschaftspraxen, überörtlichen Gemeinschaftspraxen, Zweigpraxen usw., Pharmarecht und Apothekenrecht, integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren, ambulantes Operieren, Haftungsbeschränkung von Ärzten durch vorausschauende private und berufliche Vertragsgestaltung, Praxisveräußerung.

Kassenarztrecht und Privatliquidation: Vertretung der wirtschaftlichen Interessen von Ärzten im kassenärztlichen und privatärztlichen Bereich, Praxisbesonderheiten, Verfahren zur rechnerischen Richtigstellung, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Praxisnachfolge, Zulassungsfragen, Beitreibung von Privatliquidationen, Sonderprobleme der GOÄ, Abwehr von Kürzungen durch die PKV, Besonderheiten im zahnärztlichen Bereich.

Krankenhausrecht: Chefarztrecht, Forderungsbeitreibung, Pflegesatzrecht, integrierte Versorgung, Vertragsgestaltung mit Krankenkassen, Pharmaunternehmen, Geräteherstellern, Beleg- und Konsiliarärzten.

Sozialversicherungsrecht: Durchsetzung von auf die Kassen bzw. PKV übergegangenen Ansprüchen, Pflegeversicherung, OEG-Verfahren.

Das gesamte Medizinrecht mit dem Schwerpunkt auf Arztrecht wird von Rechtsanwalt Renzelmann bearbeitet, der Fachanwalt für Medizinrecht, Hochschuldozent für Medizinrecht  und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Das Krankenhausrecht und Sozialversicherungsrecht wird zusätzlich von Rechtsanwalt Effert bearbeitet.

Beide Anwälte stehen Ihnen auch gern für medizinrechtliche Vortragstätigkeit zur Verfügung.

 

Veröffentlichungen RA Renzelmann:

Was tun, wenn der Staatsanwalt kommt? Anleitung zum richtigen Verhalten in einer schwierigen Situation mit Handzettel "Verhalten bei Durchsuchungen" für Mitarbeiter des Arztes, in: pathologie.de, Verbandszeitschrift des Berufsverbands Deutscher Pathologen, Heft 2/2003.
 
Burhoff; Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3.Auflage; Burhoff; Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Auflage; Rezensionen, Strafverteidiger - Forum 2003, S. 326
 
Merkblatt "Verhalten bei Verkehrsunfällen", veröffentlicht auf der Homepage der Unfallanwälte Bergisches Land; zum Ausdrucken und ins Handschuhfach legen.
 
Artikel "Alkohol im Straßenverkehr", veröffentlicht auf der Homepage der Unfallanwälte Bergisches Land.
 
Haftung und Qualitätsmanagement — Haftpflichtfälle in der Pathologie. Pathologie.de, Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher Pathologen 3/06, S.4
 
Medizinische Versorgungszentren für Pathologen nicht attraktiv? Pathologie.de, Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher Pathologen 4/06, S.3

Rechtsprechungsreport Pathologie — Urteile und Kommentare. Pathologie.de, Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher Pathologen 3/07, S.12
 
Unterlassen einer histologischen Abklärung. OLG Thüringen: „Grob fehlerhaft“. Pathologie.de, Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher Pathologen 2/08, S.14
 
Abstammungsgutachten bei Erbauseinandersetzungen—Pflicht zur Herausgabe von Patientenmaterial ? Pathologie.de, Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher Pathologen 4/08, S.16
 
Schwerpunkt: Recht. Low-Level-Kooperationen unter Pathologen. Pathologie.de, Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher Pathologen 1/09, S.8
  
Ratgeber Abrechnung / Recht, gemeinsam mit Prof. Dr. M. Heine, Pathologie.de, Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher Pathologen 1/10, S.14
 

Pathologie - Wann greift die Umsatzsteuer? "Heilbehandlung" ist neues Kriterium, Patho., Verbandszeitschrift des Bundesverbands Deutscher Pathologen 3/10, S. 8

 

Vorträge RA Renzelmann:

Formen medizinischer Berufsausübung (1998)
 
Der Familienpool - Schutz vor Vollstreckung und Erbschleicherei (1999)
 
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (2000)
 
Rechtliche Rahmenbedingungen für Assistenz– und Oberärzte bei Niederlassung oder Beginn chefärztlicher Tätigkeit (2001)
 
Erben und Vererben - eine Einführung (2002)
 
Strafbarkeitsrisiken ärztlicher Tätigkeit (2003)
 
Rechtsprobleme bei Verkauf und Übertragung ärztlicher Praxen (2004)
 
Das Recht der privatärztlichen Liquidation (2004)
 
Arzthaftungsrechtliche Synergieeffekte des Qualitätsmanagements (2005)
 
Berufsaussichten für Juristen (2005)
 
Strafrecht der Medizinalberufe (2005)
 
Medizinische Versorgungszentren im Lichte des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (2006)
 
Vorlesung: Das gesamte Medizinrecht (Hauptstudium Dipl.-Kfm. Schwerpunkt Health Care), 16 Stunden (2006)
 
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz — Der Kooperations-Katalysator (Pathologie und Medizinische Versorgungszentren) (2007)
 
Das MVZ - Eine Idee und keine Regeln (2007)
 
Integrierte Versorgung (2007)
 
Vorlesung: Medizinrecht und Medizinpolitik (Studium MBA Schwerpunkt Health Care), 32 Stunden (2008)
 
Doc Morris - Revolution oder Verhängnis ? (2008)
 
Low-Level-Kooperationen für zuweisungsgebundene Fächer (2009)
 
Molekulapathologie und molekulare Diagnostik im Spannungsfeld zwischen Apparategemeinschaft, Leistungserbringergemeinschaft und Berufsausübungsgemeinschaft (2010)

Verträge zwischen Krankenhäusern und Konsiliarärzten (2011, Arbeitstitel)

 

Eigene Artikel im Rechtsgebiet Medizinrecht:

Abstammungsgutachten bei Erbauseinandersetzungen - Pflicht zur Herausgabe von Patientenmaterial?

Archivierung und Aufbewahrung medizinischer Unterlagen und von Patientenmaterial

Haftung und Qualitätsmanagement — Haftpflichtfälle in der Pathologie

Medizinische Versorgungszentren im Lichte des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes

Pathologie und Umsatzsteuer

So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Low-Level-Kooperationen unter Pathologen

Wer bestimmt die Auswahl des Konsiliararztes? Eine Argumentationshilfe für Pathologen gegenüber Krankenhäusern

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Vorlesung Medizinrecht Teil 1: Einführung, Grundlagen, Berufsrecht der Heilberufe

Vorlesung Medizinrecht Teil 2: Formen ärztlicher Berufsausübung

Vorlesung Medizinrecht Teil 3: Medizinstrafrecht

Vorlesung Medizinrecht Teil 4: Arzthaftung zivilrechtlich

Vorlesung Medizinrecht Teil 5: Sonstige Gebiete

Stand des Vorlesungsskripts: Sommer 2007. Seit 2008 erfolgt die Information der Studenten nicht mehr über ein gesondertes Skript, sondern über die in der Vorlesung benutzten Folien. Die Vorlesung ist mittlerweile von 16 auf 32 Zeitstunden ausgebaut worden und umfasst neben dem materiellen und prozessualen Medizinrecht auch medizinpolitische und medizinethische Themen.

 

 

 

 

 
 
 
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