MIET-
UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Miet- und Pachtrecht:
Recht der Wohnraum- und Geschäftsraummiete, Vertragsgestaltung,
Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen, Mietminderung,
Betriebskostenberechnung, Schönheitsreparaturen,
Modernisierungsmaßnahmen, Mängelbeseitigung, Durchsetzung und
Abwehr der Kündigung von Mietverhältnissen.
WEG-Recht: Durchsetzung
von Ansprüchen im Recht des Wohnungseigentums, Beratung von
Miteigentümern und WEG-und Hausverwaltern in allen rechtlichen Fragen
(Anfechtung und Durchsetzung von Beschlüssen, Wohngeldabrechnungen,
Wirtschaftsplänen, baulichen Veränderungen usw.).
Maklerrecht: Prüfung und
Durchsetzung von Courtage-Ansprüchen, Vertragsgestaltung
Nachbarrecht: Beseitigung von Überhang, Überwuchs, Überbau,
Errichtung und Beseitigung einer Einfriedung (Zaun, Hecke),
Schadenersatz, Notwegerecht
Das Miet- und
Wohnungseigentumsrecht wird von Rechtsanwalt Hannert bearbeitet, der
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im deutschen Anwaltverein
ist.