STRAFRECHT
Strafrecht:
Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren
hinsichtlich aller Delikte, Strafvollzug, Strafanzeigen,
Wiederaufnahmeverfahren, Berufung und Revision gegen bereits
ergangene Urteile, Untersuchungshaft, Beratung bei
Durchsuchungen und anderen Maßnahmen der
Strafverfolgungsbehörden.
Bearbeitet werden die
Bereiche Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht,
Umweltstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht und
Kapitalstrafrecht.
Ordnungswidrigkeitenrecht: Verstöße gegen
ordnungsrechtliche Vorschriften, z.B. gegen die
Straßenverkehrsordnung und das Straßenverkehrsgesetz, das
Kartellrecht, das Gesetz zum Schutze der Jugend in der
Öffentlichkeit, das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit,
das LMBG u.v.a.
Das Strafrecht wird von
Rechtsanwalt Renzelmann bearbeitet, der den Titel eines
Fachanwalts für Strafrecht führt und Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
sowie der Strafverteidigervereinigung NRW ist. Bei
umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren arbeiten die
Rechtsanwälte Renzelmann und Vohmann als eingespieltes Team.
Eigene Artikel im
Rechtsgebiet Strafrecht:
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