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STRAFRECHT

Strafrecht: Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren hinsichtlich aller Delikte, Strafvollzug, Strafanzeigen, Wiederaufnahmeverfahren, Berufung und Revision gegen bereits ergangene Urteile, Untersuchungshaft, Beratung bei Durchsuchungen und anderen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden.

Bearbeitet werden die Bereiche Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Kapitalstrafrecht.

Ordnungswidrigkeitenrecht: Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften, z.B. gegen die Straßenverkehrsordnung und das Straßenverkehrsgesetz, das Kartellrecht, das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit, das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das LMBG u.v.a.

Das Strafrecht wird von Rechtsanwalt Renzelmann bearbeitet, der den Titel eines Fachanwalts für Strafrecht führt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung NRW ist. Bei umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren arbeiten die Rechtsanwälte Renzelmann und Vohmann als eingespieltes Team.

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