VERKEHRSRECHT
Verkehrszivilrecht:
Unfallabwicklung, Versicherungsrecht, Vorgehen gegen
Unfallgegner und Versicherung, Kaskofälle.
Verkehrsstrafrecht:
Ordnungswidrigkeiten, Führerscheinentzug, Überwachung von
Eintragungen im Verkehrszentralregister, Recht der
Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, Vorgehen
gegen unberechtigtes Abschleppen und Fahrtenbuchauflagen.
Das Verkehrszivilrecht wird von Rechtsanwalt
Rüger, das Verkehrsstrafrecht von Rechtsanwalt Renzelmann
bearbeitet. Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeiten beide
Anwälte gemeinsam.
Eigene Artikel im
Rechtsgebiet Verkehrsrecht:
Erste (juristische) Hilfe -
Merkblatt fürs Handschuhfach