VERWALTUNGSRECHT
Baurecht: Das
öffentliche Baurecht gliedert sich auf in die Bereiche
Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Hierunter fallen
Streitigkeiten um Baugenehmigungen, Abriß- und
Beseitigungsverfügungen, die Rechtsmäßigkeit von Bebauungsplänen,
Bauleitplänen und Flächennutzungsplänen und vieles mehr.
Abgabenrecht:
Streitigkeiten um die Zulässigkeit der Erhebung von
Erschließungsbeiträgen, Straßenbau- und Anschlußbeiträgen.
Sonstiges besonderes
Verwaltungsrecht: Wasserrecht, Umweltrecht,
Wirtschaftsverwaltungsrecht, Gewerbe- und Handwerksrecht,
Staatshaftungsrecht, Denkmalschutzrecht.
Das Verwaltungsrecht wird von Rechtsanwalt
Burmann bearbeitet, der den Titel eines Fachanwalts für
Verwaltungsrecht führt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für
Verwaltungsrecht im DAV ist.