Medizinrecht

Arztrecht

Durchsetzung und Abwehr der zivilrechtlichen Haftung für ärztliche Kunstfehler, Vertretung gegenüber der Ärztekammer und den kassenärztlichen Vereinigungen, privatärztliches Gebührenrecht, Strafverteidigung gegen den Vorwurf des ärztlichen Berufsversehens und des Abrechnungsbetruges, Zulassungsrecht, Statusverfahren, Gestaltung von Praxisverträgen bei Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Laborgemeinschaften, Apparategemeinschaften, medizinischen Partnergesellschaften, Medizinischen Versorgungszentren, Ärzte-GmbHs, Teilgemeinschaftspraxen, überörtlichen Gemeinschaftspraxen, Zweigpraxen usw., Pharmarecht und Apothekenrecht, integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren, ambulantes Operieren, Haftungsbeschränkung von Ärzten durch vorausschauende private und berufliche Vertragsgestaltung, Praxisveräußerung.

 

Im Arzthaftungsrecht vertreten wir überwiegend Patienten, lediglich auf dem Gebiet der Pathologie behalten wir uns ausschließlich die Vertretung von Ärzten vor. 

 

Kassenarztrecht und Privatliquidation

Vertretung der wirtschaftlichen Interessen von Ärzten im kassenärztlichen und privatärztlichen Bereich, Praxisbesonderheiten, Verfahren zur rechnerischen Richtigstellung, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Praxisnachfolge, Zulassungsfragen, Beitreibung von Privatliquidationen, Sonderprobleme der GOÄ, Abwehr von Kürzungen durch die PKV, Besonderheiten im zahnärztlichen Bereich.

 

Krankenhausrecht

Chefarztrecht, Forderungsbeitreibung, Pflegesatzrecht, integrierte Versorgung, Vertragsgestaltung mit Krankenkassen, Pharmaunternehmen, Geräteherstellern, Beleg- und Konsiliarärzten.

 

Sozialversicherungsrecht

Durchsetzung von auf die Kassen bzw. PKV übergegangenen Ansprüchen, Pflegeversicherung, OEG-Verfahren.

 

Das gesamte Medizinrecht mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht der Medizinalberufe und Arzthaftungsrecht wird von Rechtsanwalt Tim Brühland bearbeitet. Das Krankenhausrecht und Sozialversicherungsrecht wird zusätzlich von Rechtsanwalt Axel Effert bearbeitet.

 

Beide Anwälte stehen Ihnen auch gern für medizinrechtliche Vortragstätigkeit zur Verfügung.