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Vollmacht

Den Rechtsanwälten Claus Renzelmann und Andreas Rüger, Erholungstr. 14, 42103 Wuppertal, wird hiermit

in Sachen gegen _____________________________________________________________

wegen     ___________________________________________________________________

Vollmacht zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung erteilt (§§ 81ff ZPO, 302, 374 StPO, 67 VwGO,73 SGG) erteilt. Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf

1.  die Verteidigung und Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren, einschließlich Strafvollzugsverfahren, sowie als Nebenkläger und der Ermächtigung nach §§ 411 Abs. 2, 233 Abs. 2 StPO, sowie die Befugnis Strafanträge zu stellen, zurückzunehmen, Zustimmung zu Einstellungen des Verfahrens zu erteilen sowie Entschädigungsanträge nach StrEG zu stellen,

2.  die Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten jedweder Art, des Streitgegenstandes, Kautionen, Entschädigungen vom Gegner sowie der Gerichtskasse oder anderen Stellen, sowie von Kosten oder Auslagen,

3.  die Einlegung und Rücknahme einschließlich Verzichte auf Rechtsmittel, Erhebung von Klagen oder Widerklagen auch in Ehesachen, sowie die Beseitigung gerichtlicher oder außergerichtlicher Angelegenheiten durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis,

4.  die Vertretung vor Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten, sowie deren Vorverfahren,

5.  die Vertretung vor Arbeitsgerichten oder Schlichtungsausschüssen,

6.  die Vertretung in Konkurs- oder Vergleichsverfahren, in sonstigen zivilrechtlichen Verfahren gerichtlicher und außergerichtlicher Art einschließlich deren Nebenverfahren wie Arrest, einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung, Zwangs- oder Teilungsversteigerungsverfahren, Zwangsverwaltung und Hinterlegung,

7.  Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen soweit gesetzlich zulässig auch einseitiger Rechtsgeschäfte und Erklärungen, Begründung und Aufhebung sonstiger Rechtsgeschäfte, sowie Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Ansprüchen sonstiger Art.

8.  Die Vollmacht umfaßt das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Sie erstreckt sich ausdrücklich nicht auf die Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO.

 

Wuppertal, den____________________                  _______________________________

 
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