Wir betreiben Qualitätsmanagement:
Die Kanzlei wurde im Jahr 2008 erstmals im Rahmen eines Qualitätsmanagement überprüft. Das seinerzeit eingeführte Qualitätsmanagement - System wurde durch jährliche interne und externe Audits überprüft. Da das seinerzeitige Zertifizierungssystem nicht mehr durchgeführt wird, haben wir uns daher einer freiwilligen Selbstverpflichtung unterworfen.
Das QM-System bezieht sich auf alle regelmäßig anfallenden Prozesse in der Kanzlei. Zu nennen sind:
Nicht vom QM-System umfaßt ist die eigentliche Fallbearbeitung der Anwälte, weil in diesem Kernbereich anwaltlicher Tätigkeit eine starre Vereinheitlichung und Automatisierung nicht erwünscht ist. Die Besonderheiten des jeweiligen Falles, die Persönlichkeit des Mandanten und die besonderen Fähigkeiten des Anwalts sollen sich vielmehr frei entfalten können.
Unser QM-System enthält auch ein Beschwerdemanagement. Wir sind stets an der Verbesserung unseres Service interessiert und freuen uns über Ihren Hinweis, wenn einmal etwas nicht optimal gelaufen ist. Solche Hinweise nehmen wir auch gern anonym entgegen.