Steuerrecht · 11. August 2017
Auch in der Rechtssprechung ist der Karneval mithin ein Thema. Kürzlich hatte sich der Bundesfinanzhof mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine von einem Karnevalsverein durchgeführte gesellige Veranstaltung, die durch Kostümierung der Teilnehmer, musikalische und tänzerische Darbeitungen sowie ausgelassenes Feiern geprägt ist, vom Begriff des traditionellen Brauchtums in Gestalt des Karnevals umfasst ist. Hintergund dieser Rechtsfrage war, ob die Umsätze steuerermäßigt behandelt...