Strafrecht · 11. August 2017
Wer strafrechtlich auffällig geworden ist, dem droht die erkennungsdienstliche Behandlung. So können Lichtbilder und Fingerabdrücke aufgenommen werden, das gilt schon für Jugendliche. So will es der Gesetzgeber in § 81b StPO. Doch kann es rechtens sein, gerade Jugendliche durch diese Maßnahme in eine Reihe mit Wiederholungstätern, etc. zu stellen? In einem gerade durchgeführten Verfahren verklagte der jugendliche Kläger mit meiner Hilfe das Land Nordrhein Westfalen und beantragte, den...