Präventive Vermögensvorsorge
Entwurf und Errichtung von letztwilligen Verfügungen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Vermögensgestaltung zu Lebzeiten im Hinblick auf erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen, Unternehmertestamente und Betriebsübergang, gesellschaftsrechtliche Gestaltung erbrechtlicher Fragestellungen, Vermögensübertragung außerhalb des Erbganges.
Nach dem Erbfall
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Anfechtung und Durchsetzung von Testamenten und Erbverträgen, steuerliche Folgen der Erbschaft, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Testamentsvollstreckung, Erbscheinsverfahren.
Das Erbrecht bearbeitet Rechtsanwältin Keller. Gerade im Erbrecht ergeben sich häufig Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, die eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich machen. Für steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen des Erbrechts steht Ihnen deshalb zusätzlich Rechtsanwalt Andreas Rüger zur Verfügung. Für die erbrechtliche Beratung in Fällen mit Auslandsbezug unterhalten wir Beziehungen zu bewährten Kanzleien in den wichtigsten europäischen Ländern.