Steuern müssen nach Maßgabe der Gesetze von den Finanzämtern gleichmäßig festgesetzt und erhoben werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden, so sieht es die Abgabenordnung vor.
Akzeptiert das Finanzamt Ihre Steuererklärung (in Teilen nicht), so kann ein Einspruch weiterhelfen. Sollte das Finanzamt dann immer noch nicht folgen wollen, so steht der Gang zum Finanzgericht
an. Dieses ist als besonderes Fachgericht in erster Instanz für finanzgerichtliche Rechtsstreitigkeiten zuständig. Das Finanzgericht hat dabei zwar den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln,
eine eingehende Begründung Ihrer Klage sollte dennoch nicht unterlassen werden.
Im Rahmen eines Einspruchs oder eines finanzgerichtlichen Verfahrens ist deshalb juristischer Beistand dringend empfohlen. Gerade bei dem Gang vor das Finanzgericht sind wichtige Formalitäten zu
beachten, damit ihre Klage nicht bereits als unzulässig abgewiesen wird. Darüber hinaus gilt es Einspruch und Klage ausreichend schlüssig zu begründen. Hier kann Ihnen ein Rechtsanwalt,
insbesondere ein Fachanwalt für Steuerrecht, wirksam weiterhelfen. Im Steuerrecht werden Einspruchsangelegenheiten vor dem Finanzamt sowie die Steuerstreitführung vor dem Finanzgericht
bearbeitet. Darüber hinaus bieten wir die Verteidigung in Steuerstrafsachen an.
Die Gebiete des Steuerrechts und des Steuerstrafverfahrens werden von Herrn Rechtsanwalt Brühland bearbeitet. Herr Rechtsanwalt Brühland ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
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