Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind vom ersten Tag ihrer Zugehörigkeit an Partner.
Die Beschäftigung angestellter Anwälte lehnen wir ab, da für uns die Freiheit und Selbständigkeit des Anwaltsberufs Voraussetzung für eine verantwortliche und engagierte Interessenvertretung ist.
Fachanwältin für Familienrecht