Familienrecht

Das Familienrecht umfasst die Themen Eherecht und Scheidung, Unterhalt und Umgangs- oder Sorgerecht, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften, Abstammung und Adoption. Es stellt ein besonders sensibles Gebiet der rechtsanwaltlichen Tätigkeit dar. Uneinigkeiten und Streitigkeiten sind im familiären Umfeld häufig  hochemotional besetzt, so dass eine Lösung oftmals nicht mehr alleine gefunden werden kann. Hinzu kommt oftmals eine hohe Komplexität bedingt durch die Vielzahl an  Einzelfällen und Besonderheiten der familiären Situation. Besonders wenn Kinder beteiligt sind, oder es um eine schmerzhafte Scheidung geht, ist nicht nur besondere Fachkenntnis, sondern auch Fingerspitzengefühl gefordert  All dies muss bei der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Familienrechts besonders beachtet werden.

Scheidungsrecht

Auch wenn man am Tag der Eheschließung natürlich nicht daran denken mag; in der Lebenswirklichkeit spielt leider auch die Scheidung der Ehe eine Rolle. Doch bevor es zu einer rechtskräftigen Scheidung kommt, muss erst einmal das so genannte Trennungsjahr abgelaufen sein. Die Ehegatten leben getrennt, wenn sie konsequent getrennt voneinander wirtschaften. Sie können in diesem Sinne auch innerhalb der ehelichen Wohnung voneinander getrennt leben. Bereits das Trennungsjahr wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf.

 

Um dann nach Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung beantragen oder aktiv im Scheidungsverfahren selbst Anträge stellen zu können, benötigen Sie zwingend einen Rechtsanwalt. Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt gibt es nicht. Die Eheleute treten formal bei der Scheidung als gegnerische Parteien auf, auch wenn sie sich hinsichtlich der Scheidung und deren Folgen einig sind. In solchen Fällen kann es aber ausreichen, dass nur ein Ehegatte bei der Scheidung anwaltlich vertreten ist.

 

Sollte während der Trennungszeit kein Anlass bestanden haben, Rechtsrat einzuholen, ist es jetzt dringend geboten, sich mit den Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Nutzung der bisherigen Ehewohnung,  Versorgungsausgleich sowie Güterrecht und Zugewinnausgleich vertraut zu machen. In all diesen Fragen beraten und vertreten wir Sie gerne.

 

Unterhaltsrecht

Ehegatten- und Kindesunterhalt bei Trennung und Scheidung, Titelabänderung bei Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Volljährigenunterhalt.

Kindschaftsrecht

Vaterschaftsfeststellung, Ehelichkeitsanfechtung, Rechte der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern, Namensrecht.

Familienrechtliche Gestaltung

Eheverträge, Verträge für die nichteheliche Lebensgemeinschaft, Haftungsfreistellung des Ehegatten durch Gründung von Familiengesellschaften.

Sonstige Fragen des Familienrechts

Steuerliche Folgen familienrechtlicher Veränderungen, Eherecht, internationales Familienrecht, Betreuungsrecht.

 

Das Familienrecht wird von Rechtsanwältin Keller bearbeitet, die den Titel einer Fachanwältin für Familienrecht führt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein ist.