Hausdurchsuchung und Festnahme - der Notruf

Die Bekanntgabe eines Strafverfahrens kann auf ganz unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Meistens erhält der Beschuldigte Post von den Ermittlungsbehörden, mit der er aufgefordert wird eine Stellungnahme abzugeben oder zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen.

Manchmal kommt allerdings alles ganz anders. Dann stehen Polizei oder Steuerfahndung vor der Tür und begehren Einlass. Diese Situation kann sowohl für den Beschuldigten selbst, aber natürlich auch für die gesamte Verteidigungsstrategie eine entscheidende sein. Der Beschuldigte ist zunächst überrumpelt und gibt - womöglich ganz unbewusst - Informationen preis, die ihm nachträglich zum Verhängnis werden. Oder die Ermittlunsgbehörden gehen gezielt auf die Suche nach sogenannten "Zufallsfunden". Dies sind solche, die mit dem eigentlichen Vorwurf nichts zu tun haben, aber dennoch immer wieder bei Durchsuchungen "zufälligerweise" aufgefunden werden und dem Beschuldigten neuen Ärger einbringen.

 

Aber auch bei einer Festnahme können die Ermittlungsbehörden sehr schnell Druck auf den Betroffenen ausüben. Immer wieder kommt es vor, dass den Beschuldigten ein Geständnis schmackhaft gemacht wird mit dem Hinweis, dann könne auch die Untersuchungshaft vermieden, bzw. beendet werden. Immer wieder gehen Beschuldigte darauf ein, denn die Untersuchungshaft ist sehr unangenehm. Befindet sich das Geständnis erst einmal in der Akte, wird die Verteidigung eingeengt.

Um Sie davor zu schützen habe ich eine Strafverteidiger Notrufnummer geschaltet.

Wenn die Ermittlungsbehörden vor der Türe stehen wählen Sie die 0177-6509712.

Bis ich eintreffe, machen Sie bitte von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Dies ist Ihr gutes Recht und kann Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Sie sind durch § 136 StPO geschützt. So kommen Sie gar nicht erst in die Lage Vorwürfe vorschnell zu bestätigen. Denken Sie im Zweifel auch daran, dass Ihre Angehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Dieses ist in der Strafprozessordnung in § 52 StPO rechtlich verankert. 

 

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Rechtsanwalt Tim Brühland

Fachanwalt für Strafrecht