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Kleiner Fehler - große Wirkung

„Ich beziehe Rente. Mit Steuern habe ich doch jetzt nichts mehr zu tun.“ So oder so ähnlich denken auch heute noch viele Rentner. Doch stimmt das wirklich? Nein, denn Renten aus der gesetzlichen Rentenkasse sind grundsätzlich steuerpflichtig. Dies hat der Bundesfinanzhof bereits vor einigen Jahren entschieden. Schrittweise werden die Renteneinkünfte steuerpflichtig und damit die Rentner belastet. Wer heute in Rente geht, muss 70% seiner Rente versteuern. Ob Sie damit oberhalb der Freibeträge liegen kann ermittelt werden. Ist dies der Fall, wird die Besteuerung wie gewohnt über die Steuererklärung vorgenommen.

 

  

„Beim Tod eines Ehepartners erbt der andere Ehegatte allein, wenn keine Kinder da sind“ - oder doch nicht? Das kommt darauf an, ob noch Eltern oder deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten oder Neffen) leben. Die erben dann nämlich mit und werden z.B. auch ins Grundbuch eingetragen. Ein Testament kann Abhilfe schaffen.

 

„Nur notarielle Testamente sind wirksam“ - ebenfalls ein Trugschluss. Auch das handschriftliche Testament ist wirksam, nicht jedoch das computergeschriebene.

 

Viele kleine Irrtümer mit großen Folgen lassen sich frühzeitig vermeiden.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Rechtsanwalt Tim Brühland