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Gewährleistungsansprüche VW Grand California

Ein neuer Medienbericht schreckt den VW-Konzern und insbesondere aber Besitzer des Camping-Modells Grand California auf: Denn was als komfortabler Reisemobiltraum begann, kann durch Schadstoffbelastungen für viele Besitzer zum Risiko werden: 

 

Unangenehme Gerüche im Fahrzeuginneren,  Reizungen der Atemwege, Kopfschmerzen, Übelkeit,  Verdacht auf Ausgasungen gesundheitsschädlicher Stoffe, erhöhte VOC-/Formaldehyd-Werte im Innenraum:  Betroffene berichten von Symptomen, die auf eine stoffliche Belastung durch das Dachsystem zurückzuführen sein könnten.

 

Besonders bedenklich: Viele dieser Fahrzeuge werden auch von Familien mit kleinen Kindern genutzt – eine gesundheitliche Gefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.

 

Als verbraucherorientierte und renommierte Kanzlei unter anderem mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht vertreten wir bundesweit Mandanten gegen große Automobilhersteller wie Volkswagen. Wenn Ihr Fahrzeug von diesen Mängeln betroffen ist, prüfen wir für Sie: 

 

- Rückabwicklung des Kaufvertrags (abzüglich einer Nutzungsentschädigung)

- Schadensersatz

- Minderung des Kaufpreises

- Gewährleistungsansprüche

- Lieferung eines neuen Fahrzeugs

- Beseitigung des Mangels

 

Jetzt handeln – bevor Fristen ablaufen.  Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist häufig an Fristen gebunden. Wir bieten Ihnen eine Ersteinschätzung – persönlich, telefonisch oder digital.

 

Noch ein Tipp: Handeln Sie frühzeitig, damit wir das Gerichtsverfahren so schnell wie möglich in die Wege leiten können. Je weniger Kilometer Sie gefahren sind, desto höher die Wahrscheinlichkeit mehr Geld zurück zu bekommen! Gesundheit ist nicht verhandelbar – wir setzen Ihre Rechte durch.

 

Sie denken, dass Sie als Einzelperson nicht gegen große Konzerne vorgehen können? Die deutsche Rechtsprechung belehrt Sie eines Besseren. Das hat bereits der VW Skandal gezeigt und auch im Falle von Mercedes setzt sich eine verbraucherfreundliche Trendwende durch. Gerichte urteilen auch hier zunehmend zu Gunsten der Verbraucher. Deshalb raten wir Ihnen: Lassen Sie sich nicht von den Autoherstellern täuschen und machen Sie Ihre Rechte vor Gericht geltend.

 

Herzliche Grüße

Abdurrahman Gezer

Rechtsreferendar

 

(RA Tim Brühland)